Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

(1) Für alle zwischen Ihnen als Teilnehmer und dem Veranstalter Bordun e.V. Solingen abgeschlossenen Verträge über die Veranstaltungsteilnahme gelten die nachfolgenden Bedingungen.

(2) Alle zwischen Teilnehmer und Veranstalter im Zusammenhang mit diesen Verträgen getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Geschäftsbedingungen, ggf. unserer Buchungsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.

(3) Die Teilnahme für Gäste unter 14 Jahren ist nur in Begleitung Erziehungsberechtigter (Eltern) möglich.
Die Teilnahme von Gästen unter 18 Jahren ist nur mit einem volljährigen Begleiter (> 21 Jahre) möglich, der die Verantwortung als Erziehungsbeauftragter während der gesamten Teilnahme übernimmt (pro Begleiter jeweils nur ein Teilnehmer). Ein Nachweis ist unaufgefordert vorzulegen (Muster anbei).
Gemäß JSchG 5(2) müssen wir darauf bestehen, dass Kinder unter 14 Jahren ab 22 Uhr und Jugendliche unter 16 Jahren ab 24 Uhr die Tanzzelte verlassen und Nachtruhe halten.

§ 2 Vertragsschluss; Preise; Zahlung

(1) Der Vertrag kommt durch die stillschweigende Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter nach fristgerechtem Erhalt der Teilnehmergebühren zustande, nicht bereits durch Anmeldungsbestätigung nach Absenden des Anmeldeformulars oder die Aufforderung zur Zahlung der Teilnehmergebühr.

(2) Ggf. sind bestimmte Personengruppen zur ermäßigten Teilnahme berechtigt. Die aktuelle Preisgestaltung findet sich auf der für die jeweilige Veranstaltung geltenden Preisübersicht. Teilnehmer, die eine Ermäßigung in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, den ermäßigenden Umstand auf der Veranstaltung nachzuweisen.

(3) Ein Abzug von Skonto ist unzulässig, wenn dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

§ 3 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung gegen die Forderungen des Veranstalters nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, diese anerkannt wurden oder wenn die Gegenansprüche unstreitig gestellt sind. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend macht. Der Teilnehmer darf ein Zurückbehaltungsrecht jedoch dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.

§ 4 Haftungsregelungen, Haftpflichtversicherungspflicht

(1) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Zeit der Veranstaltungsdauer.

§ 5 Rücktrittsregelung

Dem Teilnehmer wird ein Rücktrittsrecht nach folgenden Bedingungen eingeräumt:

Der Teilnehmer kann bis 45 Tage vor dem ersten Tag der Veranstaltung durch eine mindestens Textform (z.B. E-Mail) wahrende Rücktrittserklärung gegenüber dem Veranstalter von der Veranstaltungsteilnahme zurücktreten. In diesem Fall werden der Veranstalter und der Teilnehmer von ihren Verpflichtungen in Bezug auf Veranstaltung und Unterkunft und Verpflegung bzw. Teilnahmegebühr frei.

§ 6 Mitwirkungs-, Verhaltens- und Unterlassungspflichten des Teilnehmers während der Veranstaltung, Regelungen zur Unterkunft

(1) Instrumente müssen durch den Teilnehmer eingerichtet, also gut spiel- und stimmbar, zu Einzelkursen mitgebracht werden. Ist dies nicht der Fall und für den Teilnehmer eine Kursteilnahme wegen Behinderung anderer Kursteilnehmer dadurch nicht oder nur teilweise möglich und hat der Teilnehmer kein Ersatzinstrument zur Verfügung, kann ein Teilnehmer von Teilen des Kurses oder insgesamt ausgeschlossen werden, ohne dass ein anteiliger oder vollständiger Rückerstattungsanspruch hinsichtlich der Teilnahmegebühr an der Veranstaltung entsteht.

(2) Die Hausordnung in der bei Ankunft mitgeteilten Form ist zu beachten. Insbesondere gilt: Rettungswege und Zufahrten sind stets freizuhalten. Informationen für Notsituationen finden sich am Empfang, Rettungspläne an den Zimmertüren. Für die Sauberhaltung der Räumlichkeiten einschließlich der Bäder während des Aufenthaltes ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Räumlichkeiten sind am Ende des Aufenthaltes aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen; der Müll auf den Zimmern ist von den Teilnehmern selbst zu entsorgen. Müll, der über haushaltsüblichen Müll hinausgeht, ist vom Teilnehmer selbst und außerhalb der Unterkunft zu entsorgen. Haustiere sind während der gesamten Veranstaltung nicht zugelassen. Teilnehmern, die auf dem Zeltplatz übernachten, ist ausschließlich die Benutzung der dortigen Sanitäranlagen gestattet. Bei der Belegung des Zeltplatzes ist darauf zu achten, dass alle Beleger ungehinderte Ausfahrt haben. Der Verzehr von Spirituosen und branntweinhaltigen Getränken ist auf dem gesamten Gelände der Jugendbildungsstätte und im Haus untersagt.

(3) Von 22.30 bis 8 Uhr und von 13 bis 15 Uhr muss das Musizieren innerhalb des Hauses aus Gründen der Nachtruhe außerhalb der ggf. speziell dafür vorgesehenen Bereiche unterlassen werden.  Das Musizieren mit weit tragenden Instrumenten ist aus Gründen des Lärmschutzes der Anwohner auf dem Gelände zwischen 24 und 8 Uhr zu unterlassen.

(4) Schäden und Verluste aller Art sind Unterkunft und Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.

(5) Die im Rahmen der Kurse übergebenen Unterlagen (u.a. Notenmaterial, Übersichten, Informationstexte) sind für die private Nutzung bestimmt und dürfen vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Genehmigung durch die jeweiligen Rechteinhaber nicht weiterverbreitet werden.

(6) Mit Ausnahme der vom Veranstalter Bordun e. V. angemeldeten Konzerte dürfen auf dem Festivalgelände keine bei Verwertungsgesellschaften entgeltpflichtigen Werke aufgeführt werden. Dies gilt auch und insbesondere für Sessions, den Bal-Folk und sonstiges Musizieren.

(7) Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet; es sind nur Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras und Handys mit Kamerafunktion auf dem Festivalgelände zugelassen. Generell sind Mitschnitte/Tonaufnahmen jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters Bordun e. V. und zusätzlich der jeweiligen Musiker verboten.

(8) Der Bordun e. V. behält sich vor, ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters Bordun e. V. erfolgte Veröffentlichungen von Film- und Tonaufnahmen (auch in den sog. sozialen Netzwerken) zivilrechtlich zu verfolgen.

§ 7 Folgen der Nichtteilnahme; Weiterveräußerung bzw. Weitergabe des Teilnehmerplatzes

(1) Bei Nichtteilnahme nach Ablauf der Rücktrittsfrist kann die geleistete Teilnahmegebühr grundsätzlich nicht zurückerstattet werden. Der Nachweis eines geringeren Schadens als der vollen Höhe der Teilnahmegebühr wird dem Teilnehmer ausdrücklich anheimgestellt.

(2) Der Teilnehmerplatz ist an die Person des angemeldeten Teilnehmers gebunden. Der Teilnehmer ist daher nicht berechtigt, den Teilnehmerplatz ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters selbst weiter zu veräußern bzw. an Dritte zum gewerblichen Weiterverkauf durch diese zu veräußern oder abzugeben.

§ 8 Datenschutz, Nutzung von Bild- und Tonmaterial

(1) Durch den Vertragsabschluss erteilt der Teilnehmer sein Einverständnis, dass von ihm angegebenen persönlichen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung abgespeichert und verwendet werden. Dies umfasst beispielsweise die Zusendung von Emails seitens des Veranstalters oder der Referenten. Dieses Einverständnis ist widerruflich. Eine Weitergabe der gespeicherten Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht; erforderlich ist eine Weitergabe der Namen der im Haus logierenden Gäste an den Betreiber des St.-Michael-Turms. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen; insbesondere ermöglicht der Veranstalter über den Vereinsvorstand durch die 1. Vorsitzende (Claudia Michalke, Vorstand@bordun.de) auf Anfrage Einsicht in die jeweils gespeicherten Daten.

(2) Der Teilnehmer erteilt sein widerrufliches Einverständnis, dass Bild- und Tonaufnahmen seiner Person von der Veranstaltung durch den Veranstalter veröffentlicht und genutzt werden dürfen.

§ 9 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht

(1) Auf alle nach diesen Bedingungen geschlossenen Verträge findet deutsches Recht Anwendung.

(2) Diese Teilnahmebedingungen bleiben auch bei eventueller rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.

Formular Erziehungsbeauftragung

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