AGB / Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Trad & Bordun

  • 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

(1) Für alle zwischen Ihnen als TeilnehmerIn und dem Kursveranstalter Bordun e.V. Bonn (siehe Impressum) abgeschlossenen Verträge über die Kursteilnahme gelten die nachfolgenden Bedingungen.

(2) Alle zwischen TeilnehmerIn und Veranstalter im Zusammenhang mit diesen Verträgen getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Geschäftsbedingungen, unserer Buchungsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.

  • 2 Vertragsschluss; Preise; Zahlung

(1) Der Vertragsschluss zwischen den Parteien erfolgt auf die folgende Art: Der/Die TeilnehmerIn macht dem Veranstalter ein Angebot, indem er diesem eine Anmeldung zukommen lässt. Der Veranstalter nimmt dieses Angebot normalerweise bei Eingang der Anzahlung stillschweigend an, ansonsten nimmt er mit dem/der TeilnehmerIn in angemessener Zeit Kontakt auf.

(2) Bestimmte Personengruppen sind zur Teilnahme zu ermäßigten Konditionen berechtigt. Die aktuelle Preisgestaltung findet sich auf der für die jeweilige Veranstaltung geltenden Preisübersicht. Teilnehmer, die eine Ermäßigung in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, den ermäßigenden Umstand auf der Veranstaltung nachzuweisen.

(3) Ein Abzug von Skonto ist unzulässig, wenn dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

  • 3 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

Der/Die TeilnehmerIn ist zur Aufrechnung gegen die Forderungen des Veranstalters nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, diese anerkannt wurden oder wenn die Gegenansprüche unstreitig gestellt sind. Dies gilt auch, wenn der/die TeilnehmerIn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend macht.

  • 4 Haftungsregelungen, Haftpflichtversicherungspflicht

(1) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. (4) Da viele Teilnehmer hochwertige Instrumente mitbringen, raten wir zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Zeit der Kursdauer.

 

  • 5 Rücktrittsregelungen

Dem Bordun e.V. als Veranstalter wird ein Rücktrittsrecht nach den folgenden Bedingungen eingeräumt: Der Veranstalter kann bis 21 Tage vor der dem Anfangstermin, durch eine mindestens Textform wahrende Rücktrittserklärung gegenüber dem/der TeilnehmerIn, von der Veranstaltung eines Einzelkurses oder der Veranstaltung des gesamten Spielkurses zurücktreten. Dies gilt nur, falls der gebuchte Einzelkurs oder der gesamte Spielkurs durch ungenügende Teilnehmerzahlen nicht wirtschaftlich durchführbar wäre, was bei Einzelkursteilnehmerzahlen von unter 5 Personen oder einer Gesamtteilnehmerzahl von unter 43 Personen der Fall ist.

In diesem Fall ist der Veranstalter zu unverzüglicher Benachrichtigung des Teilnehmers verpflichtet; im Übrigen werden Veranstalter und TeilnehmerIn von ihren Verbindlichkeiten frei und der/die TeilnehmerIn erhält seine Teilnahmegebühr unverzüglich in vollem Umfang zurückerstattet. Hinsichtlich eines durch das Entfallen des Kurses entstehenden Schadens gilt der in diesen Teilnahmebedingungen vereinbarte Haftungsausschluss.

  • 6 Folgen der Nichtteilnahme; Weiterveräußerung bzw. Weitergabe des Teilnehmerplatzes

(1) Bei Abmeldung vom Kurs werden bis 60 Tage vor der Veranstaltung 100 % der Kursgebühr erstattet. Bis 45 Tage vorher werden 50 % der Kursgebühr erstattet. Bis 30 Tage vorher werden 20 % der Kursgebühr erstattet. Bei späterem Rücktritt kann die geleistete Kursgebühr nur auf Kulanzbasis zurückerstattet werden.

(2) Der Teilnehmerplatz ist an die Person des angemeldeten Teilnehmers gebunden. Der/Die TeilnehmerIn ist daher nicht berechtigt, den Teilnehmerplatz ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters selbst weiter zu veräußern bzw. an Dritte zum gewerblichen Weiterverkauf durch diese zu veräußern oder abzugeben.

  • 7 Mitwirkungs-, Verhaltens- und Unterlassungspflichten des Teilnehmers während des Spielkurses

(1) Instrumente sollten durch den/die TeilnehmerIn eingerichtet, also gut spiel- und stimmbar, zum Kurs mitgebracht werden. Ist dies nicht der Fall und für den/die TeilnehmerIn eine Kursteilnahme wegen Behinderung anderer Kursteilnehmer dadurch nicht oder nur teilweise möglich und hat der/die TeilnehmerIn kein Ersatzinstrument zur Verfügung, kann ein/eine TeilnehmerIn von Teilen des Kurses oder insgesamt ausgeschlossen werden, ohne dass ein anteiliger oder vollständiger Rückerstattungsanspruch hinsichtlich der Kursgebühr entsteht.

(2) Schäden und Verluste aller Art sind dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.

(3) Die im Rahmen der Kurse übergebenen Unterlagen (u.a. Notenmaterial, Informationstexte, Übersichten) sind für die private Nutzung bestimmt und dürfen vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Genehmigung durch die jeweiligen Rechteinhaber nicht weiterverbreitet werden.

(4) Im Rahmen einer nach den geltenden Bestimmungen entgeltpflichtigen Situation (z.B. eines Konzerts) dürfen keine bei Verwertungsgesellschaften entgeltpflichtigen Werke, beispielsweise bei der GEMA gemeldete, aufgeführt werden.

(5)  Mitbringen von Speisen und Getränken beim Spielkurs

Speisen und Getränke werden beim Spielkurs im vereinbarten Rahmen gestellt. Der Vertragspartner darf grundsätzlich Speisen und Getränke selbst mitbringen.

(6) Mitbringen von Speisen und Getränken beim Bal Folk Tanzabend

Der BalFolk-Tanzabend findet in einer Gaststätte statt. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist ausdrücklich nicht erwünscht.

(7) Haftungen für Diebstahl werden vom Veranstalter nicht übernommen.

(8)  Das Mitbringen von Tieren ist nicht möglich. Hiervon ausgenommen sind Begleithunde.

(9) Gekennzeichnete Fluchtwege und Notausgänge dürfen weder verstellt noch eingeengt werden.

  • 8 Datenschutz, Nutzung von Bild- und Tonmaterial

(1) Durch den Vertragsabschluss erteilt der/die TeilnehmerIn sein Einverständnis, dass von ihm angegebenen persönlichen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung abgespeichert und verwendet werden. Dies umfasst beispielsweise die Zusendung von E-Mails seitens des Veranstalters oder der Referenten. Dieses Einverständnis ist widerruflich. Eine Weitergabe der gespeicherten Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen; insbesondere ermöglicht der Veranstalter über den Vereinsvorstand durch den Schriftführer auf Anfrage die Einsicht in die gespeicherten Daten.

(2) Der/Die TeilnehmerIn erteilt sein widerrufliches Einverständnis, dass Bild- und Tonaufnahmen seiner Person vom Spielkurs durch den Veranstalter veröffentlicht werden dürfen.

(3) Die Erteilung der Erlaubnis zur Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial in Bezug auf das Abschlusskonzert der Veranstaltung ist Voraussetzung der aktiven Teilnahme.

  • 9 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht

(1) Auf alle nach diesen Bedingungen geschlossenen Verträge findet deutsches Recht Anwendung.

(2) Diese Teilnahmebedingungen bleiben auch bei eventueller rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich

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