§1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Für alle zwischen Ihnen als Teilnehmer und dem Kursveranstalter Bordun e.V. (siehe Impressum) abgeschlossenen Verträge über die Kursteilnahme inklusive Unterbringung gelten die nachfolgenden Bedingungen.
(2) Alle zwischen Teilnehmer und Veranstalter im Zusammenhang mit diesen Verträgen getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Geschäftsbedingungen, unserer Buchungsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
§2 Vertragsschluss; Preise; Zahlung
(1) Der Vertrag kommt durch die stillschweigende Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter nach Erhalt der Teilnehmergebühren – falls nur eine solche erhoben wird, nach Erhalt der Anzahlung – zustande, nicht bereits durch Anmeldungsbestätigung nach Absenden des Anmeldeformulars oder die Aufforderung zur Zahlung der Teilnehmergebühr.
(2) Ggf. sind bestimmte Personengruppen zur ermäßigten Teilnahme berechtigt. Die aktuelle Preisgestaltung findet sich auf der für die jeweilige Veranstaltung geltenden Preisübersicht. Teilnehmer, die eine Ermäßigung in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, den ermäßigenden Umstand auf der Veranstaltung auf Nachfrage nachweisen zu können.
(3) Ein Abzug von Skonto ist unzulässig, wenn dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
§3 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung gegen die Forderungen des Veranstalters nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, diese anerkannt wurden oder wenn die Gegenansprüche unstreitig gestellt sind. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend macht. Der Teilnehmer darf ein Zurückbehaltungsrecht jedoch dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.
§4 Haftungsregelungen, Haftpflichtversicherungspflicht
(1) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Wir empfehlen dem Teilnehmer den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Zeit der Kursdauer.
§5 Rücktrittsregelungen, Fall der Nichtteilnahme
(1) Dem Teilnehmer wird ein Rücktrittsrecht nach folgenden Bedingungen eingeräumt:
Der Teilnehmer kann bis 45 Tage vor dem ersten Tag der Veranstaltung durch eine mindestens Textform (z.B. E-Mail) wahrende Rücktrittserklärung gegenüber dem Veranstalter von der Kursteilnahme zurücktreten. In diesem Fall werden der Veranstalter und der Teilnehmer von ihren Verpflichtungen in Bezug auf Kursveranstaltung bzw. Kursgebühr und Unterkunft und Verpflegung frei.
(2) Dem Veranstalter wird ein Rücktrittsrecht nach den folgenden Bedingungen eingeräumt:
Der Veranstalter kann bis 30 Tage vor dem ersten Tag der Veranstaltung durch eine mindestens Textform wahrende Rücktrittserklärung gegenüber dem Teilnehmer von der Veranstaltung eines Einzelkurses oder der Veranstaltung des gesamten Spielkurses zurücktreten. Dies gilt nur, falls der gebuchte Einzelkurs oder der gesamte Spielkurs durch ungenügende Teilnehmerzahlen nicht wirtschaftlich durchführbar wäre, was bei Einzelkursteilnehmerzahlen von unter acht Personen, beim Tanzkurs zwölf Personen, oder einer Gesamtteilnehmerzahl von unter 81 Personen der Fall ist. In diesem Fall ist der Veranstalter zu unverzüglicher Benachrichtigung des Teilnehmers verpflichtet; im Übrigen werden Veranstalter und Teilnehmer von ihren Verbindlichkeiten frei und der Teilnehmer erhält seine Teilnahmegebühr unverzüglich in vollem Umfang zurückerstattet. Hinsichtlich eines durch das Entfallen des Kurses entstehenden Schadens gilt der in diesen Teilnahmebedingungen vereinbarte Haftungsausschluss.
§6 Mitwirkungs-, Verhaltens- und Unterlassungspflichten des Teilnehmers während des Spielkurses, Regelungen zur Unterkunft
(1) Instrumente müssen durch den Teilnehmer eingerichtet, also gut spiel- und stimmbar, zum Kurs mitgebracht werden. Ist dies nicht der Fall und für den Teilnehmer eine Kursteilnahme wegen Behinderung anderer Kursteilnehmer dadurch nicht oder nur teilweise möglich und hat der Teilnehmer kein Ersatzinstrument zur Verfügung, kann ein Teilnehmer von Teilen des Kurses oder insgesamt ausgeschlossen werden, ohne dass ein anteiliger oder vollständiger Rückerstattungsanspruch hinsichtlich der Kursgebühr entsteht.
(2) Die Hausordnung in der bei Ankunft mitgeteilten Form ist zu beachten. Insbesondere gilt: Rettungswege und Zufahrten sind stets freizuhalten. Informationen für Notsituationen finden sich am Empfang, Rettungspläne an den Zimmertüren. Mit Gebäuden und Inventar der Unterkunft muss verantwortlich und sorgsam umgegangen werden. Für die Sauberhaltung der Räumlichkeiten einschließlich der Bäder während des Aufenthaltes ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Räumlichkeiten sind am Ende des Aufenthaltes aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen; der Müll auf den Zimmern ist von den Teilnehmern selbst zu vor Ort bekannt gegebenen Zeit zu entsorgen. Verschmutzungen, die über normale Nutzungsverschmutzung hinausgehen, sind zu beseitigen. Müll, der über haushaltsüblichen Müll hinausgeht, ist vom Teilnehmer selbst und außerhalb der Unterkunft zu entsorgen. Haustiere sind während der Veranstaltung nicht zugelassen. Der Teilnehmer ist zu Mitwirkungshandlungen bei der Beherbergungsleistung, u.a. zur mehrfachen Mitwirkung am Tischdienst verpflichtet. Es besteht ein Rauchverbot in sämtlichen Gebäuden. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
(3) Von 22.30 bis 7 Uhr muss das Musizieren innerhalb der Gebäude wie auch auf dem Gelände aus Gründen der Nachtruhe grundsätzlich unterlassen werden. Das Musizieren im Inneren des Veranstaltungsbereichs ist zu dieser Zeit nur in den dafür vorgesehenen Räumen gestattet.
(4) Schäden und Verluste aller Art sind Unterkunft und Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.
(5) Die im Rahmen der Kurse übergebenen Unterlagen (u.a. Notenmaterial, Übersichten, Informationstexte) sind für die private Nutzung bestimmt und dürfen vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Genehmigung durch die jeweiligen Rechteinhaber nicht weiterverbreitet werden.
(6) Im Rahmen einer nach den geltenden Bestimmungen entgeltpflichtigen Situation (z.B. eines Konzerts) dürfen keine bei Verwertungsgesellschaften entgeltpflichtigen Werke, beispielsweise bei der GEMA gemeldete, aufgeführt werden.
§7 Folgen der Nichtteilnahme; Weiterveräußerung bzw. Weitergabe des Teilnehmerplatzes
(1) Bei Nichtteilnahme nach Ablauf der Rücktrittsfrist kann die geleistete Anzahlung bzw. Teilnehmergebühr grundsätzlich nicht zurückerstattet werden. Der Nachweis eines geringeren Schadens als der vollen Höhe der Teilnehmergebühr wird dem Teilnehmer ausdrücklich anheimgestellt.
(2) Der Teilnehmerplatz ist an die Person des angemeldeten Teilnehmers gebunden. Der Teilnehmer ist daher nicht berechtigt, den Teilnehmerplatz ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters selbst weiter zu veräußern bzw. an Dritte zum gewerblichen Weiterverkauf durch diese zu veräußern oder abzugeben.
§8 Datenschutz, Nutzung von Bild- und Tonmaterial
(1) Durch den Vertragsabschluss erteilt der Teilnehmer sein Einverständnis, dass von ihm angegebenen persönlichen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung abgespeichert und verwendet werden. Dies umfasst beispielsweise die Zusendung von Emails seitens des Veranstalters oder der Referenten. Dieses Einverständnis ist widerruflich. Eine Weitergabe der gespeicherten Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen; insbesondere ermöglicht der Veranstalter über den Vereinsvorstand durch den 1. Vorsitzenden (siehe https://bordun.de/verein/vorstand ) auf Anfrage die Einsicht in die gespeicherten Daten.
(2) Der Veranstalter Bordun e. V. kann aus berechtigtem Interesse zu Dokumentations- und Werbezwecken (Art. 6(1)f EU-DSGVO) der Veranstaltung für Folgejahre Ton-, Bild- und Videoaufnahmen der Veranstaltung und der Teilnehmer daran erstellen oder durch beauftragte Dritte erstellen lassen, veröffentlichen und nutzen.
(3) Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet; es sind nur Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras und Handys mit Kamerafunktion auf dem Veranstaltungsgelände zugelassen. Generell sind Mitschnitte/Tonaufnbahmen jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters Bordun e. V. und zusätzlich der jeweiligen Musiker verboten.
(4) Der Bordun e. V. behält sich vor, ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters Bordun e. V. erfolgte Veröffentlichungen von Film- und Tonaufnahmen (auch in den sog. sozialen Netzwerken) zivilrechtlich zu verfolgen.
§9 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht
(1) Auf alle nach diesen Bedingungen geschlossenen Verträge findet deutsches Recht Anwendung.
(2) Diese Teilnahmebedingungen bleiben auch bei eventueller rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.