Teilnahmebedingungen

§1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen 

1. Für alle zwischen Ihnen als Teilnehmer und dem Veranstalter Bordun e.V. abgeschlossenen Verträge über die Veranstaltungsteilnahme gelten die nachfolgenden Bedingungen. 

2. Alle zwischen Teilnehmer und Veranstalter im Zusammenhang mit diesen Verträgen getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Geschäftsbedingungen, den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstaltung, ggf. unserer Buchungsbestätigung und unserer Annahmeerklärung. 

3. Bei den Veranstaltungen gilt das JSchG in seiner aktuellen Form. 

§2 Vertragsschluss; Preise; Zahlung 

1. Die Bedingungen für den Vertragsschluss finden sich in den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstaltung 

2. Ggf. sind bestimmte Personengruppen zur ermäßigten Teilnahme berechtigt. Die aktuelle Preisgestaltung findet sich auf der für die jeweilige Veranstaltung geltenden Preisübersicht. Teilnehmer, die eine Ermäßigung in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, den ermäßigenden Umstand auf der Veranstaltung nachzuweisen. 

3. Ein Abzug von Skonto ist unzulässig, wenn dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. 

§3 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht 

Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung gegen die Forderungen des Veranstalters nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, diese anerkannt wurden oder wenn die Gegenansprüche unstreitig gestellt sind. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend macht. Der Teilnehmer darf ein Zurückbehaltungsrecht jedoch dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht. 

§4 Haftungsregelungen, Haftpflichtversicherungspflicht 

1. Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. 

2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

3. Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 

4. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (insb. Musikinstrumentenversicherung) für die Zeit der Veranstaltungsdauer. 

5. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Seminar-Rückstrittsversicherung . 

§5 Rücktrittsregelung 

1. Der Rücktritt wird in den veranstaltungsindividuellen Teilnahmebedingungen geregelt, welche als zusätzlicher Vertragsbestandteil vom Teilnehmer akzeptiert werden müssen. 

§6 Folgen der Nichtteilnahme; Weiterveräußerung bzw. Weitergabe des Teilnehmerplatzes 

1. Bei Nichtteilnahme nach Ablauf der Rücktrittsfrist kann die geleistete Teilnahmegebühr grundsätzlich nicht zurückerstattet werden. Der Nachweis eines geringeren Schadens als der vollen Höhe der Teilnahmegebühr wird dem Teilnehmer ausdrücklich anheimgestellt. 

2. Der Teilnehmerplatz ist an die Person des angemeldeten Teilnehmers gebunden. Der Teilnehmer ist daher nicht berechtigt, den Teilnehmerplatz ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters selbst weiter zu veräußern bzw. an Dritte zum gewerblichen Weiterverkauf durch diese zu veräußern oder abzugeben. 

§7 Datenschutz, Nutzung von Bild- und Tonmaterial 

1. Durch den Vertragsabschluss erteilt der Teilnehmer sein Einverständnis, dass von ihm angegebene persönliche Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung gespeichert und verwendet werden. Dies umfasst beispielsweise die Zusendung von E-Mails seitens des Veranstalters oder der Referenten. Dieses Einverständnis ist widerruflich. Eine Weitergabe der gespeicherten Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht; Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen; insbesondere ermöglicht der Veranstalter über den Vereinsvorstand durch den/die 1. Vorsitzende(n) (Vorstand@bordun.de) auf Anfrage Einsicht in die jeweils gespeicherten Daten. 

2. Der Teilnehmer erteilt sein widerrufliches Einverständnis, dass Bild- und Tonaufnahmen seiner Person von der Veranstaltung durch den Veranstalter veröffentlicht und genutzt werden dürfen. 

§8 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht 

1. Auf alle nach diesen Bedingungen geschlossenen Verträge findet deutsches Recht Anwendung. 

2. Diese Teilnahmebedingungen bleiben auch bei eventueller rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. 

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